Grundwasserkörper
 
Die Grundwasserkörper wurden vom Landesamt für Wasserwirtschaft Rheinland-Pfalz auf der Grundlage des Artikels 3 (1) der EU-WRRL und der LAWA-Arbeitshilfe (1.2.1.1.) streng nach oberirdischen Wasserscheiden und möglichst unter Berücksichtigung der hydrogeologischen Teilräume abgegrenzt. Es wurden Einzugsgebietsflächen von 50 bis 500 km² Größe aggregiert.
 
Copyright
 
Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht, Rheinland-Pfalz - © 2004
 
Bearbeitungsstand
 
Februar 2004